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» 04.07.2022
Protokoll zur Aktualisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid - 19 am Arbeitsplatz
Sehr geehrter Kunde,
gestern haben die Sozialpartner eine Aktualisierung des gemeinsamen Sicherheitsprotokolls am Arbeitsplatz vereinbart, welches die Fassung vom 6. April 2021 ersetzt. Das Protokoll tritt heute in Kraft und bleibt bis zum 31. Oktober gültig.
Das neue Protokoll wurde im Vergleich zum vorherigen deutlich vereinfacht und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation und der neuen inzwischen in Kraft getretenen Bestimmungen aktualisiert. Das Protokoll gibt den Unternehmen die Möglichkeit, in ihren betrieblichen Sicherheitsprotokollen die individuell geeignetsten Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.
Insbesondere fällt die Maskenpflicht.
Im Protokoll wird die Verpflichtung beibehalten, allen Arbeitnehmern FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung (nicht die Verpflichtung), diese zu tragen, liegt ausschließlich bei den Arbeitnehmern.
Das Tragen der Masken ist empfohlen "bei Arbeiten in geschlossenen Räumen, die von mehreren Arbeitnehmern gemeinsam genutzt werden, oder in Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, oder wenn aufgrund der Besonderheiten der Arbeitstätigkeit ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen nicht möglich ist".
Es ist auch die Möglichkeit vorgesehen, dass der Arbeitgeber – wenn auch ohne gesetzliche Verpflichtung - das Tragen der Maske vorschreibt, wenn der zuständige Arzt oder der Verantwortliche des Präventions- und Schutzdienstes entsprechend darauf hinweist.
Bestimmungen, wie u.a. das Verbot, das Unternehmen mit Fieber zu betreten, die Räumlichkeiten regelmäßig zu desinfizieren und die Mitarbeiter zu informieren, bleiben aufrecht.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Anlage
Insbesondere fällt die Maskenpflicht.
Im Protokoll wird die Verpflichtung beibehalten, allen Arbeitnehmern FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung (nicht die Verpflichtung), diese zu tragen, liegt ausschließlich bei den Arbeitnehmern.
Das Tragen der Masken ist empfohlen "bei Arbeiten in geschlossenen Räumen, die von mehreren Arbeitnehmern gemeinsam genutzt werden, oder in Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, oder wenn aufgrund der Besonderheiten der Arbeitstätigkeit ein Abstand von einem Meter zwischen den Personen nicht möglich ist".
Es ist auch die Möglichkeit vorgesehen, dass der Arbeitgeber – wenn auch ohne gesetzliche Verpflichtung - das Tragen der Maske vorschreibt, wenn der zuständige Arzt oder der Verantwortliche des Präventions- und Schutzdienstes entsprechend darauf hinweist.
Bestimmungen, wie u.a. das Verbot, das Unternehmen mit Fieber zu betreten, die Räumlichkeiten regelmäßig zu desinfizieren und die Mitarbeiter zu informieren, bleiben aufrecht.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Anlage