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» 13.07.2022
Reform der Elternzeit
Sehr geehrter Kunde,
der Ministerrat vom 22.06.2022 hat die Reform der Elternzeit gebilligt, mit der baldigen Veröffentlichung des Gesetzesdekrets im Amtsblatt wird die EU-Richtlinie 1158/2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Italien umgesetzt:
• Die erste wesentliche Neuerung ist die Anerkennung eines autonomen Pflichturlaubs für Väter:
Arbeitnehmer: 10 Arbeitstage, die nicht in Stunden genossen werden können, mit einer Vergütung in Höhe von 100 % der Entlohnung, welche auch aufgeteilt verwendet werden können, beginnend 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermins und innerhalb der folgenden 5 Monate. Im Falle von Mehrlingsgeburten wird die Dauer des Pflichturlaubs für Väter auf 20 Tage erhöht.
•Was den Elternurlaub betrifft, so können beide Elternteile der Arbeit fernbleiben. Die Anzahl der Monate, die mit 30 % des Gehalts vergütet werden, erhöht sich von 6 auf 9, die bis zum 12. Geburtstag des Kindes beansprucht werden können (statt 6). Jeder erwerbstätige Elternteil kann drei Monate Elternurlaub in Anspruch nehmen, die nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, und dann als Alternative zum anderen Elternteil eine zusätzliche Freistellung von drei Monaten beanspruchen.
Die Gesamtdauer des Anspruchs auf Elternurlaub für Alleinerziehende wird von 10 auf 11 Monate erhöht.
•Das Dekret ändert die Regeln für Smart Working und gewährt eine Bevorzugung für lohnabhängige Eltern von Kindern bis zu 12 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Personen, die sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Arbeitnehmer: 10 Arbeitstage, die nicht in Stunden genossen werden können, mit einer Vergütung in Höhe von 100 % der Entlohnung, welche auch aufgeteilt verwendet werden können, beginnend 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermins und innerhalb der folgenden 5 Monate. Im Falle von Mehrlingsgeburten wird die Dauer des Pflichturlaubs für Väter auf 20 Tage erhöht.
•Was den Elternurlaub betrifft, so können beide Elternteile der Arbeit fernbleiben. Die Anzahl der Monate, die mit 30 % des Gehalts vergütet werden, erhöht sich von 6 auf 9, die bis zum 12. Geburtstag des Kindes beansprucht werden können (statt 6). Jeder erwerbstätige Elternteil kann drei Monate Elternurlaub in Anspruch nehmen, die nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, und dann als Alternative zum anderen Elternteil eine zusätzliche Freistellung von drei Monaten beanspruchen.
Die Gesamtdauer des Anspruchs auf Elternurlaub für Alleinerziehende wird von 10 auf 11 Monate erhöht.
•Das Dekret ändert die Regeln für Smart Working und gewährt eine Bevorzugung für lohnabhängige Eltern von Kindern bis zu 12 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Personen, die sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG