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» 10.08.2022
Beihilfedekret („Decreto Aiuti-bis“) im Amtsblatt veröffentlicht
Sehr geehrter Kunde,
Im Amtsblatt Nr. 185 vom 9. August 2022 wurde das Legislativdekret Nr. 115 vom 9. August 2022 (das sogenannte „Decreto Aiuti-bis“) veröffentlicht, welches "Dringende Maßnahmen in den Bereichen Energie, Wassernotstand, Sozial- und Industriepolitik" enthält.
Zu den wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber gehören:
- die Senkung des Steuerbeitrags um 1,2 % für die Lohn- und Gehaltszahlungen vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 zugunsten von Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Gehalt von bis zu 35.000 EUR, die zusätzlich zu der seit Januar letzten Jahres und bis zum Jahresende geltenden Beitragsbefreiung von 0,8 % gilt
- die Ausweitung der 200-Euro-Prämie auf Arbeitnehmer, die derzeit nicht versichert sind;
- die Anhebung des Freibetrags für betriebliche Zusatzleistungen auf 600 EUR, begrenzt auf den Steuerzeitraum 2022.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
- die Senkung des Steuerbeitrags um 1,2 % für die Lohn- und Gehaltszahlungen vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 zugunsten von Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Gehalt von bis zu 35.000 EUR, die zusätzlich zu der seit Januar letzten Jahres und bis zum Jahresende geltenden Beitragsbefreiung von 0,8 % gilt
- die Ausweitung der 200-Euro-Prämie auf Arbeitnehmer, die derzeit nicht versichert sind;
- die Anhebung des Freibetrags für betriebliche Zusatzleistungen auf 600 EUR, begrenzt auf den Steuerzeitraum 2022.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG