News

» 10.08.2022

Beihilfedekret („Decreto Aiuti-bis“) im Amtsblatt veröffentlicht

Sehr geehrter Kunde, Im Amtsblatt Nr. 185 vom 9. August 2022 wurde das Legislativdekret Nr. 115 vom 9. August 2022 (das sogenannte „Decreto Aiuti-bis“) veröffentlicht, welches "Dringende Maßnahmen in den Bereichen Energie, Wassernotstand, Sozial- und Industriepolitik" enthält.
Zu den wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber gehören:
- die Senkung des Steuerbeitrags um 1,2 % für die Lohn- und Gehaltszahlungen vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 zugunsten von Arbeitnehmern mit einem zu versteuernden Gehalt von bis zu 35.000 EUR, die zusätzlich zu der seit Januar letzten Jahres und bis zum Jahresende geltenden Beitragsbefreiung von 0,8 % gilt
- die Ausweitung der 200-Euro-Prämie auf Arbeitnehmer, die derzeit nicht versichert sind;
- die Anhebung des Freibetrags für betriebliche Zusatzleistungen auf 600 EUR, begrenzt auf den Steuerzeitraum 2022.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
 
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK