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» 25.08.2022
Betriebliche Zusatzleistungen 2022, Freigrenze bis zu 600,00 €
Sehr geehrter Kunde,
das "Decreto Aiuti Bis", welches am 10. August 2022 in Kraft getreten ist,
sieht vor, dass die Freigrenze für betriebliche Nebenleistungen, begrenzt auf das Steuerjahr 2022, von (dem in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Wert) 258,23 € auf 600,00 € mehr als verdoppelt wird, einschließlich der Beträge, die erstmals für die Bezahlung der häuslichen Nebenkosten der Arbeitnehmer vorgesehen sind.
Der nach den üblichen Regeln ermittelte Wert ist daher steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Betrag zusammen mit den zusätzlichen Nebenleistungen die für das Jahr 2022 geltende vorläufige Schwelle von 600,00 EUR nicht überschreitet.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Der nach den üblichen Regeln ermittelte Wert ist daher steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Betrag zusammen mit den zusätzlichen Nebenleistungen die für das Jahr 2022 geltende vorläufige Schwelle von 600,00 EUR nicht überschreitet.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG