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» 03.08.2022

Gesetzesdekret zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Gazzetta veröffentlicht

Sehr geehrter Kunde, im Amtsblatt Nr. 176 vom 29. Juli 2022 wurde das Gesetzesdekret Nr. 105 vom 30. Juni 2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuungspersonen und zur Aufhebung der Richtlinie des Rates 2010/18/EU veröffentlicht.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Elternurlaub für berufstätige Väter, die ab zwei Monaten vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und innerhalb von fünf Monaten danach eine nicht in Stunden aufteilbare Freistellung von der Arbeit von zehn Arbeitstagen nehmen können, wobei diese Tage nicht zwingend zusammenhängend genommen werden müssen. Der Anspruch gilt im gleichen Zeitraum und Umfang auch im Falle eines perinatalen Todes des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten wird die Dauer des Urlaubs auf 20 Arbeitstage erhöht.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
 
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