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» 30.03.2023
Besonders belastende Tätigkeiten und Nachtarbeit: Mitteilungsfristen bis 17.04.2023 verlängert
Sehr geehrte Kunden,
in einer Mitteilung vom 29. März hat das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik darüber informiert,
dass die für den 31. März 2023 festgelegten Fristen für die Meldung von Nachtarbeit und die Feststellung der Leistungszeit(en) aller besonders belastenden Tätigkeiten für das laufende Jahr auf den 17. April 2023 verschoben werden.
Die Frist für die Meldung der so genannten Kettenarbeit (lavoro a catena) bleibt hingegen auf 30 Tage ab Beginn derselben festgelegt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Die Frist für die Meldung der so genannten Kettenarbeit (lavoro a catena) bleibt hingegen auf 30 Tage ab Beginn derselben festgelegt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG