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» 30.06.2023

NISF/INPS: Anwendungsregeln der Beitragsbegünstigung bei Einstellung von Frauen vom 01/07/2022 bis 31/12/2023

Sehr geehrte Kunden, mit Rundschreiben Nr. 58 vom 23. Juni 2023 hat das Inps die Anwendungsbestimmungen für die Inanspruchnahme der Beitragsreduzierung bei der Einstellung von weiblichen Arbeitnehmern festgelegt.
Ähnlich wie bei den Anreizen für die Einstellung von Arbeitnehmern unter 36 Jahren erfolgt das Inps-Rundschreiben Nr. 58/2023 unmittelbar auf die jüngste Entscheidung der Europäischen Kommission über die Finanzierung der Förderungsmaßnahmen, die unser System für Frauen und Jugendliche vorsieht.
Mit dem vorgenannten Rundschreiben liefert das Inps also Erläuterungen hinsichtlich der Inanspruchnahme der Fördermaßnahmen, die im Übrigen denen, die für die Verwaltung des Anreizes für unter 36-Jährige eingeführt wurden, sehr ähnlich sind.
Die Reihe der Ähnlichkeiten beginnt bereits bei dem Gesamtfinanzierungszeitraum, der vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2023 reicht, und betrifft auch in diesem Fall die Haushaltsgesetze für die Jahre 2021 - die die Förderung für die Jahre 2021 und 2022 vorsahen und die in der Umsetzung für den Teil nach dem 1. Juli 2022 unvollendet geblieben waren - und 2023 - die wiederum die Verlängerung der Förderungen für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 vorgesehen hatten.
Was die geförderten Arbeitsverhältnisse betrifft, so kann die Förderung bei befristeten Arbeitsverträgen (für maximal 12 Monate), unbefristeten Arbeitsverträgen (für maximal 18 Monate) sowie bei der Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverträge (für insgesamt 18 Monate, wenn man die beiden Arten von Arbeitsverhältnissen zusammenzählt) anerkannt werden.
Das Rundschreiben weist zudem nochmals darauf hin, dass die Bedingungen des Gesetzesdekrets 150/2015 sowie das Vorhandensein eines regulären DURC eingehalten werden müssen; außerdem ist eine Nettozunahme der Beschäftigung erforderlich.
Schließlich wird im Inps-Rundschreiben Nr. 58/2023 die Ausweisung in der monatlich einzureichenden elektronische Einheitsmeldung UniEMens überprüft, wobei auch in diesem Fall bekräftigt wird, dass der Zeitraum, in dem die vergangenen Beträge angepasst werden können (und sich auf Zeiträume ab dem 1. Juli 2022 bezieht), zwischen Juli 2023 und Oktober 2023 liegt (zu verstehen als die Kompetenzzeiträume).
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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