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» 16.10.2023
CU 2024: Auch Kinder, für die das einheitliche Kindergeld in Anspruch genommen wird, zählen zu den zu Lasten lebenden Familienangehörigen
Sehr geehrter Kunde,
der Abschnitt "Angaben zum Ehegatten und zu den zu Lasten lebenden Familienangehörigen" der Einheitlichen Steuerbescheinigung CU 2024
muss vom Steuersubstitut auch dann ausgefüllt werden, wenn den dort angegebenen Personen der Steuerfreibetrag für zu Lasten lebenden Familienmitglieder gemäß Artikel 12 des Einkommensteuergesetzes (TUIR) oder die im Interesse der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen getätigten Aufwendungen und Ausgaben für steuerliche Zwecke gemäß Artikel 12 des TUIR nicht gewährt wurden.
Dies wurde von der Agentur der Einnahmen im Beschluss Nr. 55/E vom 3. Oktober 2023 mitgeteilt, um die Zweifel bezüglich der korrekten Ausfüllung der CU nach den Änderungen durch das Gesetzesdekret Nr. 230 vom 29. Dezember 2021 (mit dem das einheitliche Kindergeldfür unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt wurde) zu klären. Insbesondere um zu klären, dass das Feld "Angaben zum Ehegatten und zu den zu Lasten lebenden Familienangehörigen " in Bezug auf Kinder, für die das einheitliche Kindergeldanstelle der Steuerfreibeträge gewährt wird, weiterhin ausgefüllt werden muss.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Dies wurde von der Agentur der Einnahmen im Beschluss Nr. 55/E vom 3. Oktober 2023 mitgeteilt, um die Zweifel bezüglich der korrekten Ausfüllung der CU nach den Änderungen durch das Gesetzesdekret Nr. 230 vom 29. Dezember 2021 (mit dem das einheitliche Kindergeldfür unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt wurde) zu klären. Insbesondere um zu klären, dass das Feld "Angaben zum Ehegatten und zu den zu Lasten lebenden Familienangehörigen " in Bezug auf Kinder, für die das einheitliche Kindergeldanstelle der Steuerfreibeträge gewährt wird, weiterhin ausgefüllt werden muss.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG