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» 20.10.2023
Steuerreform: Ankündigungen des Ministerrats zu den anstehenden Änderungen für 2024
Sehr geehrter Kunde,
im Bezug auf die Steuern hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 Folgendes beschlossen:
ein Gesetzesdekret zur Umsetzung des ersten Moduls der Reform der Einkommensteuer und anderer Maßnahmen zur Einkommensteuer;
ein Gesetzesdekret zur Umsetzung der Steuerreform im Bereich der internationalen Besteuerung.
Unter den ersten der angekündigten Maßnahmen für das Jahr 2024 befindet sich die Reduzierung der Einkommensstufen sowie der entsprechenden progressiven Einkommenssteuersätze auf drei Stufen bzw. Sätze (23% für Einkommen bis 28.000 EUR; 35% für Einkommen über 28.000 EUR und bis 50.000 EUR; 43% für Einkommen über 50.000 EUR).
Ebenfalls für das Jahr 2024 wird der vorgesehene Freibetrag für Einkommen aus abhängiger Arbeit und einigen gleichgestellten Einkünften bis zu 15.000 EUR von 1.880 EUR auf 1.955 EUR angehoben.
Darüber hinaus werden bis zur vollständigen Umsetzung der Steuervergünstigungen für Unternehmen weitere Anreize für Neueinstellungen für den auf den 31. Dezember 2023 folgenden Steuerzeitraum eingeführt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
ein Gesetzesdekret zur Umsetzung der Steuerreform im Bereich der internationalen Besteuerung.
Unter den ersten der angekündigten Maßnahmen für das Jahr 2024 befindet sich die Reduzierung der Einkommensstufen sowie der entsprechenden progressiven Einkommenssteuersätze auf drei Stufen bzw. Sätze (23% für Einkommen bis 28.000 EUR; 35% für Einkommen über 28.000 EUR und bis 50.000 EUR; 43% für Einkommen über 50.000 EUR).
Ebenfalls für das Jahr 2024 wird der vorgesehene Freibetrag für Einkommen aus abhängiger Arbeit und einigen gleichgestellten Einkünften bis zu 15.000 EUR von 1.880 EUR auf 1.955 EUR angehoben.
Darüber hinaus werden bis zur vollständigen Umsetzung der Steuervergünstigungen für Unternehmen weitere Anreize für Neueinstellungen für den auf den 31. Dezember 2023 folgenden Steuerzeitraum eingeführt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG