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» 16.01.2024

Erneuerung des Informationsschreibens über Sicherheit und Gesundheitsschutz für Smart Worker

Sehr geehrter Kunde, um den Sicherheitsverpflichtungen nachzukommen, die Arbeitgebern vorgeschrieben werden, die Mitarbeiter im Smart Working beschäftigen, möchten wir Sie darauf erinnern, das Informationsschreiben über die allgemeinen und spezifischen Risiken im Zusammenhang mit der im Smart Working ausgeübten Tätigkeit zu überprüfen und zu aktualisieren.
Dieses Dokument wurde dem Arbeitnehmer bereits bei der Unterzeichnung der individuellen Vereinbarung ausgehändigt.
Das Informationsschreiben muss jährlich aktualisiert, dem Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer vorgelegt und den mit Smart Working beschäftigten Arbeitnehmer ausgehändigt werden.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Wir stehen Ihnen in jedem Fall für eventuelle Rückfragen zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
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Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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