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» 15.01.2024

Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999 - Meldung der Arbeitnehmer, Stand am 31.12.2023

Sehr geehrter Kunde,
hiermit erinnern wir Sie daran, dass am 31.01.2024 die Frist zur Abgabe der telematischen Meldung der Situation der Beschäftigten zum 31.12.2023 abläuft. Diese Meldung betrifft alle privaten und öffentlichen Unternehmen die der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen unterliegen.
In der Anlage finden Sie ein Rundschreiben des Arbeitsmarktservice, Amt für Arbeitsmarktintegration.
 
Die Firma steht Ihnen weiterhin für Auskünfte zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas


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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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