News

» 03.01.2024

Haushaltsgesetz 2024 veröffentlicht

Sehr geehrter Kunde, das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 wurde in der Ordentlichen Beilage Nr. 40 des Amtsblattes Nr. 303 vom 30. Dezember 2023 veröffentlicht.
Bezugnehmend auf die Rolle des Arbeitgebers möchten wir folgende Punkte aus dem Gesetzestext hervorheben:
 
  • Partielle Beitragsbegünstigung bei Sozialversicherungsbeiträgen zu Lasten der Arbeitnehmer
  • Weitere Beitragsbegünstigung für Arbeitnehmerinnen mit zwei oder mehr Kindern
  • neue Freigrenzen bei Fringe Benefits
  • neue Ergänzende Leistung („trattamento integrativo“) im Tourismus- und Hotelsektor
  • Bestätigung der Senkung des IRPEF-Ersatzsteuersatzes auf Leistungsprämien von 10 % auf 5 % für das Jahr 2024
  • neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Bereich der Hausarbeit;
  • Erhöhung der Beihilfe für Mitarbeiter in Elternzeit
  • Einschränkungen bei der Guthabenverrechnung über das Formular F24;
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK