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» 12.01.2024

INAIL: Selbstveranlagung 2023/2024, Frist 16.02.2024

Sehr geehrter Kunde, Das INAIL stellt mit Schreiben vom 27.12.2023 die operativen Anweisungen für die Selbstveranlagung 2023/2024 mit besonderem Bezug auf die Beitragssenkungen zur Verfügung und fasst die Fristen und die Modalitäten der Einhaltung für die Arbeitgeber zusammen.
Unbeschadet der Frist vom 16. Februar 2024 für die Zahlung der Selbstveranlagungsprämie in Form eines Pauschalbetrags oder der ersten Rate im Falle einer Ratenzahlung endet die Frist für die Einreichung der Erklärungen über die im Jahr 2023 tatsächlich gezahlten Löhne am 29. Februar 2024.
Die telematischen Dienste im Zusammenhang mit der Selbstveranlagung 2023/2024 sind unter www.inail.itverfügbar.
Die Kanzlei steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas
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Studio Kaspar
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Fax: +39 0471 56 77 20
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