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» 03.01.2024

IRPEF-Reform: Dekret im Amtsblatt

Sehr geehrte Kunden, im Amtsblatt Nr. 303 vom 30. Dezember 2023 wurde die Gesetzesverordnung Nr. 216 vom 30. Dezember 2023 über die "Umsetzung des ersten Teils der Reform der Einkommensteuer und anderer Maßnahmen zur Einkommensteuer" veröffentlicht.
Aus den Neuerungen, die für das Jahr 2024 gelten, möchten wir folgende hervorheben:
 
  • die Überarbeitung der IRPEF-Richtlinien mit der Reduzierung von 4 auf 3 Einkommensklassen und die damit verbundenen Steuersätze:
  • 23% für Einkommen bis zu 28.000 €;
  • 35% für Einkommen über 28.000 € und bis zu 50.000 €;
  • 43 % für Einkommen über 50.000 €;
  • eine Erhöhung der Abzüge für Einkommen aus abhängiger Arbeit und manchen gleichgestellten Einkünften
  • die Überarbeitung der Ergänzenden Leistung („trattamento integrativo“)
  • die Entscheidung, dass die IRPEF-Vorauszahlungen und die damit verbundenen Zusatzsteuern für die Jahre 2024 und 2025 nach den bis zum Jahr 2023 geltenden Regeln zu berechnen sind
  • die Kürzung der Steuerabsätze für Spesen für Personen mit einem Gesamteinkommen von über 50.000 €;
  • die Anpassung des Regelwerks der regionalen und kommunalen Zusatzsteuern an die neue IRPEF.
 
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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