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» 05.02.2024

NISF/ INPS: Anleitung zur Beitragsbefreiung für Arbeitnehmerinnen mit Kindern

Sehr geehrter Kunde, mit Rundschreiben Nr. 27 vom 31. Januar 2024 gibt das INPS die Durchführungsbestimmungen für die Befreiung von der Zahlung
von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmerinnen, die Mütter von drei oder mehr Kindern sind (für Lohnperioden vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024, einschließlich Mütter von zwei Kindern), mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, eingeführt durch das Haushaltsgesetz 2024. Um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Steuernummern der Kinder vom Arbeitgeber oder von den Arbeitnehmern über eine spezielle Anwendung (noch nicht verfügbar) an das INPS übermittelt werden.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
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Fax: +39 0471 56 77 20
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