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» 13.02.2024
Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen
Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie daran erinnern, dass die Provinz Bozen auch für das Jahr 2024 eine Lehrlingsprämie vorsieht, welche Lehrbetrieben bewilligt wird, die Lehrlinge der traditionellen Lehre ausgebildet haben und die in der Autonomen Provinz Bozen in einem der geförderten Sektoren wie Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung, Tourismus und Landwirtschaft tätig sind.
Die Prämie wird Ausbildungsbetrieben gewährt, deren Lehrlinge die für die auszuübende Tätigkeit vorgesehene Lehrzeit im Betrieb absolviert, die Lehrabschlussprüfung bestanden und mindestens die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit in dem anstragsstellenden Betrieb absolviert haben.
Die Prämie für den Betrieb beträgt 2.000,00 EUR, wenn der Lehrling die gesamte geplante Lehrzeit absolviert und auch die Lehrabschlussprüfung bestanden hat.
Wurde die vorgesehene Ausbildungszeit nicht vollständig, aber mindestens zur Hälfte im antragstellenden Betrieb absolviert, beträgt die Prämie 1.000,00 EUR.
Ein Unternehmen kann die Prämie auch für mehrere Auszubildende beantragen.
Die Prämie wird auf De-minimis-Basis gewährt; die Begünstigten sind verpflichtet, die lokalen und nationalen Kollektivverträge, die geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die vorsorgerechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie müssen außerdem die Beiträge für die Pensionsvorsorge auch für alle mitarbeitenden Familienmitglieder einzahlen, die nicht anderweitig pensionsversichert sind.
Die entsprechenden Anträge können vom Ausbildungsbetrieb bis 31/12/2026 innerhalb von 90 Tagen nach Bestehen der Lehrabschlussprüfung beim zuständigen Landesamt eingereicht werden.
Das zuständige Landesamt führt Stichprobenkontrollen im Ausmaß von mindestens sechs Prozent der genehmigten Anträge durch; mit den Kontrollen wird überprüft, ob die Prämienempfänger falsche Erklärungen vorgelegt haben oder solche, die unwahre Angaben enthalten, oder ob sie es unterlassen haben, Pflichtinformationen zu liefern.
Nachstehend finden Sie den Link zur Internet Seite der Provinz Bozen, auf der weitere Informationen und der Zugang für die Einreichung des Online – Antrags zur Verfügung gestellt werden:
https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043245
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Die Prämie für den Betrieb beträgt 2.000,00 EUR, wenn der Lehrling die gesamte geplante Lehrzeit absolviert und auch die Lehrabschlussprüfung bestanden hat.
Wurde die vorgesehene Ausbildungszeit nicht vollständig, aber mindestens zur Hälfte im antragstellenden Betrieb absolviert, beträgt die Prämie 1.000,00 EUR.
Ein Unternehmen kann die Prämie auch für mehrere Auszubildende beantragen.
Die Prämie wird auf De-minimis-Basis gewährt; die Begünstigten sind verpflichtet, die lokalen und nationalen Kollektivverträge, die geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die vorsorgerechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie müssen außerdem die Beiträge für die Pensionsvorsorge auch für alle mitarbeitenden Familienmitglieder einzahlen, die nicht anderweitig pensionsversichert sind.
Die entsprechenden Anträge können vom Ausbildungsbetrieb bis 31/12/2026 innerhalb von 90 Tagen nach Bestehen der Lehrabschlussprüfung beim zuständigen Landesamt eingereicht werden.
Das zuständige Landesamt führt Stichprobenkontrollen im Ausmaß von mindestens sechs Prozent der genehmigten Anträge durch; mit den Kontrollen wird überprüft, ob die Prämienempfänger falsche Erklärungen vorgelegt haben oder solche, die unwahre Angaben enthalten, oder ob sie es unterlassen haben, Pflichtinformationen zu liefern.
Nachstehend finden Sie den Link zur Internet Seite der Provinz Bozen, auf der weitere Informationen und der Zugang für die Einreichung des Online – Antrags zur Verfügung gestellt werden:
https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043245
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG