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» 26.03.2024
Confcommercio: Erneuerung des Kollektivvertrags für den Tertiärsektor, den Handel und die Dienstleistungen
Sehr geehrter Kunde,
am 22. März 2024 haben Confcommercio und die OO.SS. Filcams-CGIL, FIsascat-UIL und Uiltucs den Entwurf für die Erneuerungdes Kollektivvertrages Handel und Dienstleistungen (CCNL Terziario, Distribuzione e Servizi) unterzeichnet, der am 30. März 2015 abgeschlossen wurde und am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist.
Die Vereinbarung, die am 1. April 2023 in Kraft tritt und am 31. März 2027 ausläuft, sieht eine Gehaltserhöhung in Höhe von 240 Euro für die vierte Kategorie vor, einschließlich dessen, was bereits mit dem außerordentlichen Protokoll vom Dezember 2022 zuerkannt wurde, und zusätzlich eine "Einmalzahlung" zur Abdeckung der kollektivvertraglichen Lücke in Höhe von 350 Euro, die in zwei gleichen Raten im Juli 2024 und im Juli 2025 gezahlt wird. Neben den Gehaltserhöhungen enthält der erneuerte Vertragstext unter anderem auch Änderungen am System der Personaleinstufung, eine Anpassung der Regelung von befristeten Verträgen an die zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen, eine Erhöhung der Zulage für elastische Klauseln für teilzeitbeschäftigte Frauen und einen Änderung des Beitrags für die Zusatzkrankenversicherung.
Bitte teilen Sie uns innerhalb 19. April 2024 mit, ob die oben genannten Erhöhungen gezahlt oder, falls im individuellen Arbeitsvertrag ein verrechenbarer Übertarif („superminino assorbibile“) vorgesehen ist, damit verrechnet werden sollen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Bitte teilen Sie uns innerhalb 19. April 2024 mit, ob die oben genannten Erhöhungen gezahlt oder, falls im individuellen Arbeitsvertrag ein verrechenbarer Übertarif („superminino assorbibile“) vorgesehen ist, damit verrechnet werden sollen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar