News

» 11.04.2024

Zweijahresbericht zur Personalsituation betreffend männliche und weibliche MitarbeiterInnen bis zum 15. Juli 2024

Sehr geehrter Kunde, das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat den 15. Juli 2024 als Termin für die Einreichung des zweijährlichen Berichts (für die Jahre 2022 bis 2023) über die Situation des männlichen und weiblichen Personals bekannt gegeben, der von öffentlichen und privaten Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erstellt werden muss.
Hinsichtlich der Erhebungsmethoden werden die Angaben im Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 29. März 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Familie, Geburt und Chancengleichheit bestätigt.
Aus dem institutionellen Portal des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik geht zudem hervor, dass das Telematische Portal für die Erstellung des Zweijahresberichts ab dem 3. Juni 2024 zur Verfügung stehen wird.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen, die in der Zwischenzeit an Verfahren teilnehmen wollen, für die die Vorlage des Zweijahresberichts erforderlich ist, eine Kopie des Berichts für den Zweijahreszeitraum 2020-2021 vorlegen müssen, die durch die Unterlagen ergänzt wird, die für die Erstellung des Berichts für den Zeitraum 2022-2023 verwendet werden (immer bis zum 15. Juli 2024).
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
 Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK