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» 27.05.2024
Regelung des Jahresurlaubes 2024
Sehr geehrter Kunde,
hiermit möchten wir Sie an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Gewährung des Jahresurlaubs erinnern:
- der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr mindestens zwei Wochen des in dem Jahr anreifenden Urlaubs in Anspruch zu nehmen, wobei diese auf entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin zusammenhängend gewährt werden müssen;
- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, genossen werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag).
Innerhalb 30/06/2024 muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern dementsprechend die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2022 angereiften und bisher nicht beanspruchten Urlaub zu genießen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, genossen werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag).
Innerhalb 30/06/2024 muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern dementsprechend die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2022 angereiften und bisher nicht beanspruchten Urlaub zu genießen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG