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» 13.11.2024

Ermäßigung auf die Inps-Beiträge für den Bausektor für das Jahr 2024

Sehr geehrte Kunden, mit Dekret vom 16. Mai 2024 hat das Arbeitsministerium für das Jahr 2024 die in Artikel 29 der Gesetzesverordnung Nr. 244/1995 und den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen
vorgesehene Beitragsermäßigung von 11,50% für Vollzeitbeschäftigte im Bausektor bestätigt. Die entsprechenden oeprativen Anweisungen des Inps wurden nunmehr mit  Rundschreiben Nr. 93 vom 11. November 2024 veröffentlicht. Di Vergünstigung kann mittels Verwendung der Uniemens-Beitragsmeldungen bis zum Bezugsmonat Januar 2025 in Anspruch genommen werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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