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» 15.04.2025

Kommunalwahlen 2025 und Referendum: Umgang mit Freistellungen für die Wahl

Sehr geehrter Kunde, Angestellte, die mit Aufgaben an den Wahllokalen betraut sind (Wahlvorsteher, Wahlhelfer und Sekretär, Vertreter von Parteien oder Fraktionen), haben das Recht, für den gesamten Zeitraum der Wahltätigkeiten von der Arbeit fernzubleiben.
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