Rundschreiben

» 19.07.2012

Arbeit auf Abruf

Sehr geehrter Kunde, mit in Kraft treten der Arbeitsmarktreform, müssen alle Arbeitgeber, welche Arbeiter auf Abruf beschäftigen, vor Beginn der Arbeitsleitung eine MELDUNG durchführen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

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