Rundschreiben
» 19.07.2012
Arbeit auf Abruf
Sehr geehrter Kunde,
mit in Kraft treten der Arbeitsmarktreform, müssen alle Arbeitgeber, welche Arbeiter auf Abruf beschäftigen, vor Beginn der Arbeitsleitung eine MELDUNG durchführen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar