Rundschreiben
» 31.03.2012
Das INPS liefert Anweisungen zur gesamtschuldnerischen Haftung im Falle von Aufträgen
Werte Kunden,
im Anhang übermitteln wir ein Rundschreiben im Bezug auf den Neuerungen zur gesamtschuldnerischen Haftung im Falle von Aufträgen.
Das INPS sieht ausdrückliche vor, dass in die gesamtschuldnerische Haftung auch der Anteil der Abfertigung, sowie die Sozialabgaben hineinfallen; die Zivilstrafen für Nichteinhaltung sind jedoch ausgeschlossen.