Rundschreiben

» 31.07.2012

Kündigung und einvernehmliche Auflösung

Sehr geehrter Kunde, seit 18. Juli 2012 muss jede Kündigung, sowie die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitnehmers explizit bestätigt werden. Falls diese Erklärung nicht erfolgt, ist die Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung unwirksam.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
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Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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