Rundschreiben
» 31.07.2012
Kündigung und einvernehmliche Auflösung
Sehr geehrter Kunde, seit 18. Juli 2012 muss jede Kündigung, sowie die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitnehmers explizit bestätigt werden. Falls diese Erklärung nicht erfolgt, ist die Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung unwirksam.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar