Rundschreiben

» 10.08.2012

Mitteilung Arbeit auf Abruf

Sehr geehrter Kunde, mit dem in Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügten Ministerialrundscheiben hat das Arbeitsministerium Stellung zu der Frage genommen, in welcher Art und Weise die Mitteilung betreffend die Inanspruchnahme eines auf Abruf eingestellten Arbeitnehmers zu erfolgen hat.
Dabei wurde seitens des Arbeitsministeriums auch ein offizieller Vordruck, mit dem in Zukunft die Daten des Arbeitnehmers zu übermitteln sind, vorgelegt. 

Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
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39100 Bozen

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