Rundschreiben
» 30.09.2012
Pflichtvermittlung – Neuerungen der Arbeitsmarktreform
Sehr geehrter Kunde,
anbei übersenden wir Ihnen das Rundschreiben betreffend die Änderungen, welche durch das Gesetz der Arbeitsmarktreform im Bereich der Pflichtvermittlung für Menschen mit Behinderung (Gesetz 68/99) eingeführt wurden.
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung
Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar