Rundschreiben

» 30.09.2012

Pflichtvermittlung – Neuerungen der Arbeitsmarktreform

Sehr geehrter Kunde, anbei übersenden wir Ihnen das Rundschreiben betreffend die Änderungen, welche durch das Gesetz der Arbeitsmarktreform im Bereich der Pflichtvermittlung für Menschen mit Behinderung (Gesetz 68/99) eingeführt wurden.
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung
 
Mit den besten Grüßen 
Studio Kaspar
 
 
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Studio Kaspar
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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