Rundschreiben

» 31.05.2012

Steuerguthaben für Neuanstellungen im Süden

Werte Kunden, im Anhang übermitteln wir ein Rundschreiben zu den Steuerbegünstigungen für Arbeitgeber, welche entsprechend der dort angeführten EU Verordnung „benachteiligte“ und „sehr benachteiligte“ Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit anstellen.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.   

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK