Rundschreiben

» 02.07.2013

Arbeit auf Abruf: ab dem 03/07/2013 neue Mitteilungsformalitäten

Ab dem 03. Juli 2013 gibt es neue Mitteilungsmodalitäten für die Arbeit auf Abruf. Vor jeder einzelnen Arbeitsleistung oder einer Serie von Arbeitsleistungen für einen maximalen Zeitraum von 30 Tagen, muss die Mitteilung direkt an das Arbeitsministerium erfolgen.
Das Modell „uni-intermittente“ im Anhang dieser News muss
 
- mittels E-Mail an die Zertifizierte E-Mail-Adresse intermittenti@mailcert.lavoro.gov.it oder
- nach vorheriger Registrierung des Benützers über das Internetportal www.cliclavoro.it; - Menüpunkt „Gestione Chiamate intermittenti“ verschickt werden.
 
Die Meldungen können nicht mehr an das Arbeitsamt für die Provinz Bozen an die E-Mail-Adresse notel@provinz.bz.it übermittelt werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK