Rundschreiben
» 02.07.2013
Arbeit auf Abruf: ab dem 03/07/2013 neue Mitteilungsformalitäten
Ab dem 03. Juli 2013 gibt es neue Mitteilungsmodalitäten für die Arbeit auf Abruf. Vor jeder einzelnen Arbeitsleistung oder einer Serie von Arbeitsleistungen für einen maximalen Zeitraum von 30 Tagen, muss die Mitteilung direkt an das Arbeitsministerium erfolgen.
Das Modell „uni-intermittente“ im Anhang dieser News muss
- mittels E-Mail an die Zertifizierte E-Mail-Adresse intermittenti@mailcert.lavoro.gov.it oder
- nach vorheriger Registrierung des Benützers über das Internetportal www.cliclavoro.it; - Menüpunkt „Gestione Chiamate intermittenti“ verschickt werden.
Die Meldungen können nicht mehr an das Arbeitsamt für die Provinz Bozen an die E-Mail-Adresse notel@provinz.bz.it übermittelt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.