Rundschreiben

» 11.09.2013

DURC: Übermittlung des DURC mittels Zertifizierter E-Mail-Adresse (PEC)

Sehr geehrter Kunde, in der Anlage erhalten Sie das Informations-Rundschreiben zur Übermittlung des DURC. Ab dem 02/09/2013 wird das DURC den Betrieben nur mehr mittels Zertifizierter E-Mail-Adresse (PEC) übermittelt.
Das Arbeitsministerium hat mit Rundschreiben 36/2013 klargestellt, dass die neue Gültigkeitsdauer für das DURC von 120 Tagen nur für jene DURC gilt, die nach dem 21. August 2013 ausgestellt wurden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
 
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