Rundschreiben

» 31.03.2014

Befristete Arbeitsverträge: neue Bestimmungen ab dem 21/03/2014

Geehrter Kunde, in der Anlage übermitteln wir Ihnen das Informations-Rundschreiben mit den vom Gesetzesdekret 34/2014 eingeführten Neuerungen zu den befristeten Arbeitsverträgen, die ab dem 21. März 2014 in Kraft getreten sind.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
 
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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