Rundschreiben
» 17.10.2014
Verträge mit befristeter Laufzeit: Höchstgrenze für Vertragsabschlüsse
Sehr geehrter Kunde,
in Anlage übermitteln wir Ihnen das Informations-Rundschreiben betreffend die Höchstgrenze für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge im Verhältnis zur Anzahl der auf unbefristete Zeit angestellten Beschäftigten.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar