Rundschreiben

» 13.01.2015

Beitragsbefreiung im Rahmen unbefristeter Neueinstellungen

Geehrter Kunde, in der Anlage übermitteln wir Ihnen das Informationsrundschreiben zur dreijährigen Beitragsbefreiung bei Neueinstellung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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