Rundschreiben
» 13.01.2015
Beitragsbefreiung im Rahmen unbefristeter Neueinstellungen
Geehrter Kunde,
in der Anlage übermitteln wir Ihnen das Informationsrundschreiben zur dreijährigen Beitragsbefreiung bei Neueinstellung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar