Rundschreiben

» 25.01.2015

Bonus 80 Euro – Erklärung der Mitarbeiter für das Jahr 2015

Geehrter Kunde, Der Steuerbonus für Arbeitnehmer, der für das Jahr 2014 versuchsweise eingeführt wurde, ist jetzt auf unbestimmte Zeit ausgedehnt worden. Die jährliche Höchstgrenze wurde von Euro 640 auf Euro 960 angepasst.
Um zu verhindern, dass die Mitarbeiter einen ausbezahlten und nicht zustehenden Bonus bei der Berechnung des Steuerausgleichs oder in der Steuererklärung wieder zurückzahlen müssen, legen wir eine Erklärung für die Mitarbeiter bei, in der sie auf die laufende Auszahlung des Bonus verzichten und die sie dem Arbeitgeber aushändigen können.
 
Es besteht die Möglichkeit, dass der Steuerbonus nicht monatlich sondern erst im Rahmen des Steuerausgleichs am Jahresende bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden soll.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
Studio Kaspar
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