Rundschreiben

» 31.03.2015

Verrechnung von Guthaben mittels Mod. F24

Geehrter Kunde, in der Anlage übermitteln wir Ihnen das Informationsrundschreiben betreffend die Verrechnung von Guthaben mittel Modell F24.
Mit dem Ziel die Übersichtlichkeit der Zahlungen zu erhöhen und die Arbeit der Steuersubstituten zu erleichtern, wurden mit 01/01/2015 die neuen Regeln eingeführt.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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Fax: +39 0471 56 77 20
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