Rundschreiben
» 22.01.2016
Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2015
Innerhalb 31.01.2016 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2015 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder, falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.
In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.
Einige Zeitarbeitsagenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Einige Zeitarbeitsagenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.
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