Rundschreiben

» 08.02.2016

CU/2016 Achtung: Steuernummer des Ehepartners

Sehr geehrter Kunde, anbei sende wir das Rundschreiben bezüglich der Angabe der Steuernummer des Ehepartners im Mod. CU. Diese Information muss zwingend auf dem Mod. CU. mit Fälligkeit am 29/02/2016 angegebend werden. Wir erwarten die Daten mit dringender Notwendigkeit bis zum 19/02/2016.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu ihrer Verfügung
Mit den besten Grüßen

Studio Kaspar
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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