Rundschreiben

» 12.10.2016

Voucher – Neuerungen in Kraft ab dem 08/10/2016

Mit 08/10/2016 wurde das Dekret veröffentlicht, welches eine neue Meldepflicht für Mitarbeiter mit Voucher einführt:
Nicht landwirtschaftliche Unternehmer und Freiberufler, welche Mitarbeiter mit Voucher beschäftigen, müssen mittels SMS oder E-Mail mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn folgende Daten ans Arbeitsinspektorat mitteilen:
-    anagrafische Daten oder Steuernummer des Beschäftigten,
-    Arbeitsort,
-    Arbeitstag sowie Beginn und Ende der Arbeitsleistung
    
Landwirtschaftliche Unternehmer, welche Mitarbeiter mit Voucher beschäftigen, müssen mittels SMS oder E-Mail mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn folgende Daten ans Arbeitsinspektorat mitteilen:
-    anagrafische Daten oder Steuernummer des Beschäftigten,
-    Arbeitsort,
-    Dauer der Leistung für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Tagen

Für Verfehlungen der Meldepflicht sieht der Gesetzgeber eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2.400 Euro pro Mitarbeiter vor.

Das veröffentlichte Dekret sieht keine genaue Angabe einer Telefonnummer noch eine E-mail Adresse vor, an welche die SMS oder die Email gesendet werden muss. Es ist daher noch unklar wie die Meldung erfolgen muss.

In Erwartung genauer Anweisungen von Seiten des Ministeriums, wurde auf der Homepage der Provinz Bozen eine Mitteilung veröffentlicht, dass die vom Dekret vorgesehenen Meldungen an folgende Email Adresse gesendet werden müssen: arbeitsinspektorat@provinz.bz.it

Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

Mit den besten Grüßen
de|it

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