Rundschreiben
» 30.06.2017
Der „Babybonus“
Sehr geehrter Kunde, im Anhang senden wir das Rundschreiben des NISF betreffend der Voraussetzungen welche erfüllt werden müssen um den Babybonus zu erhalten, als auch eine Anleitung zur Antragstellung für alle werdenden und „neuen“ Mütter.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar