Rundschreiben
» 26.04.2017
Werkvertrag – Neuheit bei der Gesamtschuldnerischen Haftung
Sehr geehrter Kunde, im Anhang senden wir das Rundschreiben über die Neuheiten des Gesetzesdekretes 25/2017, welche die Regelung des Werkvertrages insbesondere die gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers abgeändert hat.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar