Rundschreiben

» 30.09.2019

Befristete Arbeitsverträge: Verbot bei fehlender Risikobewertung

Sehr geehrter Kunde, im Anhang übermitteln wir eine Zusammenfassung über die Pflicht der Überwachung von Arbeitssicherheit und –gesundheit, sowie zur Riskiobewertung bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP – Sas
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK