Rundschreiben
» 30.09.2019
Befristete Arbeitsverträge: Verbot bei fehlender Risikobewertung
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang übermitteln wir eine Zusammenfassung über die Pflicht der Überwachung von Arbeitssicherheit und –gesundheit, sowie zur Riskiobewertung bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP – Sas
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP – Sas