Rundschreiben
» 30.11.2019
Unternehmerwerkvertrag: der Auftraggeber bezahlt die Steuern für den Auftragnehmer
Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen das Rundschreiben zu den neuen Obliegenheiten im Bereich Steuern, welche mit 01/01/2020 für den Auftraggeber des Unternehmerwerkvertrages in Kraft treten
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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