Rundschreiben
» 27.03.2020
Aktualisierung der am 23.03.2020 veröffentlichen Mitteilungen betreffend die Unterstützungsmaßnahmen für Behinderte und Eltern
Sehr geehrte Kunden,
nachdem das NISF/INPS am 25.03.2020 ein Rundschreiben zu den seitens der Regierung mit Legislativdekret Nr. 18 vom 17.03.2020 („Cura Italia“) getroffenen Maßnahmen veröffentlicht hat, senden wir Ihnen nachstehend nochmals unsere entsprechend den Ausführungen des INPS/NISF integrierten Mitteilungen
„NOTVERORDNUNG „CURA ITALIA“ – ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG ARBEITSTÄTIGER ELTERN MINDERJÄHRIGER KINDER“
Bis zur Aktualisierung des Formulars zur Stellung des Antrags auf die 15-tägige bezahlte Freistellung und der entsprechenden Umwandlung der Elternzeit durch das INPS wird dem Arbeitgeber eine Selbstbescheinigung übermittelt, mit der die betroffenen Arbeitnehmer erklärt, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Unterstützungsmaßnahme zu erfüllen. Anbei ein Entwurf für die Selbsterklärung und das Rundschreiben mit der rot eingefügten Integration.
„NOTVERORDNUNG „CURA ITALIA“ – ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN MIT GESUNDHEITLICH BEEINTRÄCHTIGTEN FAMILIENMITGLIEDERN SOWIE ZUR UNTERSTÜTZUNG ABHÄNGIGER ARBEITNEHMER/INNEN MIT BEHINDERUNGEN ODER SCHWEREN ERKRANKUNGEN“
Die Inanspruchnahme der Integration der 12 zusätzlichen Tage zu den drei Tagen Freistellung steht auch behinderten Arbeitnehmern zu, die diese Tage für sich selbst nutzen. Anbei das Rundschreiben mit der rot eingefügten Integration.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen.
Studio Kaspar STP KG/S.a.s.
Bis zur Aktualisierung des Formulars zur Stellung des Antrags auf die 15-tägige bezahlte Freistellung und der entsprechenden Umwandlung der Elternzeit durch das INPS wird dem Arbeitgeber eine Selbstbescheinigung übermittelt, mit der die betroffenen Arbeitnehmer erklärt, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Unterstützungsmaßnahme zu erfüllen. Anbei ein Entwurf für die Selbsterklärung und das Rundschreiben mit der rot eingefügten Integration.
„NOTVERORDNUNG „CURA ITALIA“ – ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON FAMILIEN MIT GESUNDHEITLICH BEEINTRÄCHTIGTEN FAMILIENMITGLIEDERN SOWIE ZUR UNTERSTÜTZUNG ABHÄNGIGER ARBEITNEHMER/INNEN MIT BEHINDERUNGEN ODER SCHWEREN ERKRANKUNGEN“
Die Inanspruchnahme der Integration der 12 zusätzlichen Tage zu den drei Tagen Freistellung steht auch behinderten Arbeitnehmern zu, die diese Tage für sich selbst nutzen. Anbei das Rundschreiben mit der rot eingefügten Integration.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen.
Studio Kaspar STP KG/S.a.s.