Rundschreiben

» 04.12.2020

Aussetzung Zahlung F24 vom 16/12/2020

Sehr geehrter Kunde, das Gesetzesdekret Nr. 157 vom 30. November 2020 (sogenanntes Decreto Ristori quater) sieht in Artikel 2 die Aussetzung der Fristen für einige am 16. Dezember 2020 fälligen Steuer- / Sozialversicherungs-zahlungen für bestimmte Kategorien von Steuerzahlern und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, laut beiliegendem Rundschreiben vor.
Die Entscheidung die Aussetzung der Zahlung zu beanspruchen muss unserem Büro immer mitgeteilt werden. Wir bitten Sie uns die Aussetzung zusammen mit demAussetzungsgrund (siehe beiliegendes Rundschreiben) mittels Email innerhalb 10/12/2020 um 12.00 Uhran die Mailadresse Verena.Simmerle@kaspar.itmitzuteilen
 
Für all diejenigen Kunden, die uns nicht innerhalb der vorstehend angeführten Frist schriftlich mitteilen, dass die entsprechenden Zahlungen ausgesetzt werden sollen, werden wir die Einzahlung des Modells F24 am 16/12/2020 vornehmen.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
de|it

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Studio Kaspar
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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