Rundschreiben
» 29.12.2020
Befreiung von der Beitragszahlung für Unternehmen, die keine Lohnausgleichskasse beanspruchen
Sehr geehrter Kunde,
Im Anhang senden wir ein Rundschreiben zu den Modalitäten für die Beantragung der Beitragsbefreiung zugunsten von Unternehmen, die zwischen dem 15/08/2020 und dem 31/12/2020 keine Lohnausgleichskasse beansprucht oder vor dem 13/07/2020 keine sonstigen Unterstützungsmaßnahmen beantragt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar