Rundschreiben
» 27.11.2020
Beitragsbefreiung für zwischen dem 15.08.2020 und 31.12.2020 erfolgten Neueinstellungen oder Umwandlungen
Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu den Anweisungen des NISF/INPS für die Anwendung der Beitragsbefreiung in Bezug auf unbefristete Einstellungen oder Umwandlungen befristeter in unbefristete Arbeitsverhältnisse sowie hinsichtlich befristeter Einstellungen oder Einstellungen mit Saisonvertrag im Tourismussektor und Spas, die zwischen dem 15.08.2020 und dem 31.12.2020 erfolgen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar