Rundschreiben
» 29.04.2020
Coronavirus: Informationen des Dienstes für Arbeitsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs
Sehr geehrte Kunden,
Der Betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin – Abteilung ärztliches Arbeitsinspektorat des Südtiroler Sanitätsbetriebs, hat Informationen zu den Arbeitgeberanforderungen (die Überschrift im deutschen Teil des Dokuments ist insoweit falsch; hier ist unzutreffenderweise von Arbeitnehmeranforderungen die Rede) für die Bewertung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz veröffentlicht, die wir Ihnen anliegend zu Ihrer Kenntnisnahme übersenden.
Aus der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde geht hervor, dass eine Aktualisierung des Dokuments zur Risikobewertung in Bezug auf das Infektionsrisiko nicht für notwendig erachtet wird (mit Ausnahme des Sozial- und Gesundheitssektors).
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar - STP KG
Aus der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde geht hervor, dass eine Aktualisierung des Dokuments zur Risikobewertung in Bezug auf das Infektionsrisiko nicht für notwendig erachtet wird (mit Ausnahme des Sozial- und Gesundheitssektors).
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar - STP KG