Rundschreiben
» 25.03.2020
Coronavirus - Neues Modell für die Selbsterklärung gemäß Dekret des Ministerpräsidenten vom 22. 3. 2020
Sehr geehrte Kunden,
hiermit teilen wir Ihnen mit, dass das Innenministerium das entsprechend den Vorgaben des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 22. 3. 2020 überarbeitete Selbsterklärungsformular veröffentlicht hat, das Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden soll, die sich aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnsitz fortbewegen müssen.
Wir weisen darauf hin, dass es zwar nicht zwingend vorgeschrieben ist, das Formular bereits mit sich zu führen, da es im Falle einer Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörden von diesen bereitgestellt werden kann; es beschleunigt die Kontrolle jedoch, wenn das entsprechend ausgefüllte Formular bereits zur Verfügung steht.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen.
Studio Kaspar STP KG/S.a.s.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen.
Studio Kaspar STP KG/S.a.s.