Rundschreiben
» 30.04.2020
Coronavirus: neues Protokoll betreffend die Sicherheit am Arbeitsplatz
Sehr geehrte Kunden,
am 24. April 2020 wurde das "Gemeinsame Protokoll zur Regelung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Virus am Arbeitsplatz" verabschiedet. Die Fortsetzung der Produktionstätigkeiten kann demnach nur unter Bedingungen erfolgen, die ein angemessenes Schutzniveau für die Arbeitnehmer gewährleisten.
Wenn das Protokoll nicht implementiert und dementsprechend kein angemessenes Schutzniveau garantiert wird, wird die Produktions-/Geschäftsaktivität bis zur Wiederherstellung der Sicherheitsbedingungen ausgesetzt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG
Wenn das Protokoll nicht implementiert und dementsprechend kein angemessenes Schutzniveau garantiert wird, wird die Produktions-/Geschäftsaktivität bis zur Wiederherstellung der Sicherheitsbedingungen ausgesetzt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG