Rundschreiben

» 09.09.2020

Decreto Agosto: Entschädigungen für freie Mitarbeiter, Saisonarbeiter, Freiberufler und andere Kategorien von Arbeitnehmern

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu den mit Decreto Agosto eingeführten wirtschaftlichen Entschädigungen zugunsten von freien Mitarbeitern (Co.Co.Co.), Saisonarbeitern im Tourismussektor, Freiberuflern und weiteren besonderen Kategorien von Arbeitnehmern. 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
 
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Arbeitsrechtsberater
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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