Rundschreiben

» 07.04.2020

Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns vom 06/04/2020 zur Einführung einer Bedeckungspflicht von Mund und Nase außerhalb der eigenen Wohnung

Sehr geehrte Kunden, hiermit informieren wir Sie darüber, dass Landeshauptmann Kompatscher mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 18 vom 6. April 2020 (siehe Anlage) verordnet hat, dass die gesamte Bevölkerung, die älter als zwei Jahre ist, sich Nase und Mund in all jenen Fällen bedecken muss, in denen bei einer Bewegung oder einer erlaubten Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung die Möglichkeit besteht, mit anderen Personen in Kontakt zu treten.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar - STP KG
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